ENERGIE

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Was steht in Deutschland im Koalitionsvertrag zum Thema Energie?

Der Koalitionsvertrag ist unter Dach und Fach, hier einmal die Auszüge zum Bereich Energie

Besondere Absätze für den Bereich Erneuerbare Energien, Solarenergie sind hervorgehoben. Den kompletten Koalitionsvertrag liegt jeweils auf den Internetseiten der Koalitionäre CDU und SPD. Prinzipiell sind alle hier aufgezählten Vereinbarungen wichtig, geben sie die Eckpunkte einer zukünftigen Energiepolitik in Deutschland vor.

5. Energie 5.1 Energiepreisanstieg begrenzen, Wettbewerb entfachen

Energiepolitik ist grundlegende Wirtschafts-, Struktur- und Klimapolitik. Eine sichere, kostengünstige und umweltgerechte Versorgung mit Energie ist elementare Voraussetzung einer modernen und leistungsfähigen Volkswirtschaft. Sie ist eng verzahnt mit Industrie-, Technologie-, Mittelstands- und Außenwirtschaftspolitik. Deutschland braucht daher ein energiepolitisches Gesamtkonzept, das eine Vorsorgestrategie im Hinblick auf weltweit knapper werdende fossile Ressourcen beinhaltet. Ein tragfähiges energiepolitisches Gesamtkonzept muss einen ausgewogenen Energiemix zugrunde legen. Zwischen CDU, CSU und SPD bestehen hinsichtlich der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung unterschiedliche Auffassungen. Deshalb kann die am 14. Juni 2000 zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen geschlossene Vereinbarung und können die darin enthaltenen Verfahren sowie für die dazu in der Novelle des Atomgesetzes getroffene Regelung nicht geändert werden. Der sichere Betrieb der Kernkraftwerke hat für CDU, CSU und SPD höchste Priorität. In diesem Zusammenhang werden wir die Forschung zum sicheren Betrieb von Kernkraftwerken fortsetzen und ausbauen. CDU, CSU und SPD bekennen sich zur nationalen Verantwortung für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle und gehen die Lösung dieser Frage zügig und ergebnisorientiert an. Wir beabsichtigen in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen. In der Atomaufsicht wirken Bund und Länder vertrauensvoll zusammen.

Wichtiger Baustein einer schlüssigen Energiepolitik ist die Intensivierung und Ausweitung der Energieforschung bei erweiterter Mittelausstattung. Wir wollen Innovation und technologische Entwicklung im Energiesektor vorantreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu stärken, moderne Energietechnologien schneller auf den Markt zu bringen, und Beiträge zum Klimaschutz zu leisten. Mit dem deutschen Steinkohlebergbau, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Saarland werden wir die Zukunft des subventionierten Bergbaus abstimmen. Die bis 2008 erteilten Zuwendungsbescheide an die RAG AG sind rechtsverbindlich. Für die Zeit danach gibt es keine Rechtsansprüche. Es müssen weitere Einsparungen gegenüber den bisherigen Verabredungen geprüft werden, ohne den Weg der sozialverträglichen Anpassung zu verlassen. Freisetzungen in die Arbeitslosigkeit sollen vermieden werden. Mit den gegebenenfalls eingesparten Mitteln soll der Strukturwandel in den Bergbauregionen vorangetrieben werden. Der Börsengang der RAG ist eine gute Möglichkeit, die Chancen für die weitere Entwicklung des RAG Konzerns eröffnen kann. Um zu einer kalkulierbaren und fairen Verteilung der Chancen und Risiken zu kommen, muss als erster Schritt eine belastbare Erhebung der Altlasten stattfinden, da diese nicht als Haushaltsrisiken verbleiben dürfen. Wir werden mit den Beteiligten Anfang 2006 Verhandlungen aufnehmen

5.2 Erneuerbare Energien

Ein wichtiges Element unserer Klimaschutz- und Energiepolitik ist der ökologisch und ökonomisch vernünftige Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden daher ambitionierte Ziele für den weiteren Ausbau in Deutschland verfolgen, unter anderem - den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf mindestens 12,5% und bis 2020 auf mindestens 20% steigern, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2010 auf 4,2%, bis 2020 auf 10% und danach kontinuierlich entsprechend der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu steigern, den Biomasseanteil am Primärenergieverbrauch mittelfristig deutlich steigern; das EEG in seiner Grundstruktur fortführen, zugleich aber die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Vergütungen bis 2007 überprüfen. Dabei werden wir die Vergütungssätze, Degressionsschritte und Förderzeiträume an die Entwicklungsschritte der einzelnen erneuerbaren Energien anpassen und gegebenenfalls neue Schwerpunkte setzen; uns auf die Erneuerung alter Windanlagen (Repowering) und die Offshore-Windstromerzeugung konzentrieren und dafür die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Ausbau der Stromnetze) verbessern; die Marktpotentiale erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch die Fortführung des Marktanreizprogramms im bisherigen Umfang sowie durch weitere Instrumente, wie zum Beispiel ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz, besser erschließen; die EEG-Härtefallregelung unverzüglich so umgestalten, dass die stromintensive Industrie eine verlässlich kalkulierbare Grundlage (Aufhebung des 10%-Deckels) erhält und ihre wirtschaftliche Belastung auf 0,05 Cent pro kWh begrenzt wird; die Berechnungsmethode zur EEG-Umlage transparent und verbindlich so gestalten, dass die Energieverbraucher nur mit den tatsächlichen Kosten der EEG-Stromeinspeisung belastet werden; die internationalen Aktivitäten zum Ausbau der erneuerbaren Energien fortführen und die Gründung einer Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) initiieren; die Exportinitiative für erneuerbare Energien intensivieren.

5.3 Biokraftstoffe und nachwachsende Rohstoffe

Kraftstoffe und Rohstoffe aus Biomasse können einen wichtigen Beitrag zur Energie und Rohstoffversorgung und zum Klimaschutz leisten. Wir werden daher die Kraftstoffstrategie mit dem Ziel weiterentwickeln, den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffverbrauch bis zum Jahr 2010 auf 5,75% zu steigern; die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird ersetzt durch eine Beimischungspflicht; die Markteinführung der synthetischen Biokraftstoffe (BTL) mit der Wirtschaft durch Errichtung und Betrieb von Anlagen im industriellen Maßstab vorantreiben; Forschung, Entwicklung und Markteinführung nachwachsender Rohstoffe mit der Wirtschaft voranbringen.

5.4 Energieeffizienz

In der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, Geräten, Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen steckt ein riesiges Potenzial zur wirtschaftlichen Einsparung von Energie. Wir werden daher die Energieeffizienz der Volkswirtschaft konsequent mit dem Ziel steigern, bis 2020 eine Verdopplung der Energieproduktivität gegenüber 1990 zu erreichen; das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf ein Fördervolumen von mind. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöhen, seine Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend verbessern (zum Beispiel durch Umstellung auf Investitionszuschüsse, steuerliche Erleichterungen sowie Einbeziehung des Mietwohnungsbaus) und zusätzlich einen Gebäudeenergiepass einführen. Unser Ziel ist es, dass dadurch jedes Jahr 5% des Gebäudebestands vor Baujahr 1978 energetisch saniert werden; die Modernisierung des Kraftwerksparks vorantreiben und den Ausbau von dezentralen Kraftwerken und hocheffizienten KWK-Anlagen fördern; Wir werden die Fördersystematik des KWK-Gesetzes auf der Grundlage des kurzfristig vorzulegenden Monitoringberichtes überprüfen, die europäischen Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützen und auf ein europäisches Top-Runner-Programm hinwirken; die dena-Initiativen zur Energieeinsparung in den Bereichen Gebäude, Stromverbrauch (zum Beispiel stand-by) und Verkehr fortführen und verstärken.

5.5 Innovationsoffensive  Energie für Deutschland 

Mit einer Innovationsinitiative "Energie für Deutschland" wollen wir bei modernen Energietechnologien Weltspitze bleiben. Deshalb brauchen wir eine Energieforschung, die der Dimension der Aufgabe gerecht wird. Wir werden daher die Ausgaben für die Energieforschung schrittweise zu verstärken. Davon sollen Erneuerbare Energien und Biomasse, Effizienztechnologien bei der Nachfrage (Industrie, Produkte, Verkehr, Gebäude), zentrale und dezentrale Effizienztechnologien bei der Energieerzeugung (einschließlich Speichertechnologien) und ein nationales Innovationsprogramm zu Wasserstofftechnologien (einschließlich Brennstoffzellen) gefördert werden; mit der Wirtschaft vereinbaren, dass sie ebenfalls zusätzliche Mittel in Forschung und Markteinführung von Energietechnologien investiert. Mehr Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas ist unser Ziel. Dafür werden wir die Auswirkungen der Anreizregulierung aufmerksam begleiten und die zuständigen Behörden darin unterstützen, ihre kartellrechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen. Die Instrumente des neuen Energiewirtschaftsrechts (im Hinblick auf Kontrolle, Preisfestlegung der Netzentgelte und Entflechtung der Netze durch die Regulierungsbehörden) werden bei der Bemessung von Durchleitungsgebühren für die Nutzung von Strom- und Gasleitungen konsequent angewendet. Den Oligopolen im deutschen Strom- und Gasmarkt soll unter anderem durch eine Intensivierung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs entgegengewirkt werden. Dazu ist auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Transitkapazitäten sowie für den deutschen Gasmarkt auf den Aufbau von Flüssig-Erdgasstrukturen hinzuwirken. Im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung wird die Ökosteuer nicht weiter erhöht. Die geltenden Entlastungsregelungen bei der Ökosteuer für die Industrie werden beibehalten. Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes und insbesondere der energieintensiven Industrie verbessern. Deshalb werden wir bei der Umsetzung der EU-Energiesteuer-Richtlinie Möglichkeiten zur Entlastung ausschöpfen und Wege zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit prüfen. Wesentliche energiepolitische und energiewirtschaftliche Weichenstellungen werden zunehmend international getroffen. Wir werden daher insbesondere auf die Formulierung energiepolitischer Rahmenbedingungen in der EU und in internationalen Gremien aktiv einwirken und dabei die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft in den Mittelpunkt stellen. Wir setzen uns für europäische Strategien zur nachhaltigen und preisgünstigen Energie- und Rohstoffversorgung ein.

7.1 Klimaschutz und Energie - eine Strategie, ein Programm

Deutschland wird weiterhin seine führende Rolle im Klimaschutz wahrnehmen. Ziel ist, die weltweite Temperatursteigerung auf ein klimaverträgliches Niveau von 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Stand zu begrenzen. Wir werden daher das nationale Klimaschutzprogramm weiter entwickeln und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, damit Deutschland sein Kyoto-Ziel für 2008 bis 2012 erreicht; uns dafür einsetzen, dass bis 2009 ein internationales Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2012 geschaffen wird, das auf dem Kyoto-Protokoll aufbaut; uns dafür einsetzen, dass andere Industriestaaten und wirtschaftlich fortgeschrittene Schwellenländer in ein neues Klimaschutzabkommen einbezogen werden und ihren Fähigkeiten entsprechende Verpflichtungen übernehmen; vorschlagen, dass sich die EU im Rahmen der internationalen Klimaschutzverhandlungen verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 insgesamt um 30% gegenüber 1990 zu reduzieren. Unter dieser Voraussetzung wird Deutschland eine darüber hinaus gehende Reduktion seiner Emissionen anstreben; die Klimaschutzvereinbarung mit der Wirtschaft aus dem Jahr 2000 evaluieren; eine Partnerschaft für Klima und Innovation mit der deutschen Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen anstoßen, die gerade auch für den Mittelstand weltweit Zukunftsmärkte erschließt; basierend auf der Initiative der G8 eine neue Partnerschaft zwischen Industrie und Entwicklungsländern vorantreiben, die auf eine anspruchsvolle Modernisierung der Energieversorgung zur Steigerung der Energieeffizienz und auf den Ausbau erneuerbarer Energien gerichtet ist. Diese Partnerschaft soll ein verbindliches Klimaschutzabkommen ergänzen, keinesfalls aber ersetzen; darüber hinaus ein internationales Aufforstungsprogramm anstreben, um die Fähigkeit von Wäldern zur Bindung von Kohlenstoff zu nutzen.

7.2 Emissionshandel

Wir werden den Emissionshandel als wichtiges Instrument des Klimaschutzes ökologisch und ökonomisch effizienter gestalten und daher den Nationalen Allokationsplan für die Periode 2008 bis 2012 auf der Basis der im Zuteilungsgesetz 2005/2007 festgelegten Ziele aufstellen, Mitnahmeeffekte (windfall profits) vermeiden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieverbrauchenden Wirtschaft besonders berücksichtigen; das Zuteilungssystem transparenter und unbürokratischer gestalten und soweit europarechtlich möglich Kleinanlagen herausnehmen; durch eine erleichterte Nutzung internationaler Klimaschutzprojekte (zum Beispiel JI und CDM) nach dem Kyoto-Protokoll die Marktchancen der deutschen Industrie im Ausland stärken; die EU-Kommission bei ihrer Prüfung unterstützen, den Flugverkehr in angemessener Weise in einen Emissionshandel einzubeziehen; die Einbeziehung anderer Industrieländer und großer Schwellenländer in einen weltweiten Emissionshandel vorantreiben; in der 2. Zuteilungsperiode darauf achten, dass Anreize zum Neubau von effizienten und umweltfreundlichen Kraftwerken gegeben werden. Wir wollen die Kostenbelastung der Wirtschaft durch den CO2-Emissionshandel senken. Dazu wollen wir gegebenenfalls eine Überarbeitung der EU Emissionshandelsrichtlinie anstreben. Bei der Fortschreibung des Nationalen Allokationsplans 2 (2008 - 2012) werden wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieverbrauchenden Wirtschaft besonders berücksichtigen. Das Zuteilungssystem ist transparenter und unbürokratischer zu gestalten, die Einbeziehung anderer Industrieländer und großer Schwellenländer in den Emissionszertifikate-Handel werden wir einfordern. Zur erhöhten Flexibilität des CO2-Emissionshandels ist die schnelle Umsetzung der flexiblen Kyoto-Mechanismen (zum Beispiel JI und CDM) notwendig.

Recherchiert hat Matthias Hüttmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit solid

   

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